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Thermische Verwertung – ökonomisches und ökologisches Gebot

Thermische Verwertung – ökonomisches und ökologisches Gebot

Am 1. Juni 2005 trat das gesetzliche Verbot der Deponierung von unbehandeltem Müll in Kraft und nach unserer Überzeugung ist die thermische Müllverwertung als Alternative dazu das ökonomisch und ökologisch überlegenste Verfahren. Der Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle der Freien und Hansestadt Hamburg regelt die Entsorgung der Abfälle aus Haushalten und der Industrie. So werden in ihm die Art, die Menge und der Ursprung der zu verwertenden und beseitigenden Abfälle dargestellt. Die anfallenden Abfälle der 1,8 Millionen Einwohnern Hamburgs in ca. 1.040.000 Haushalten, der Industrie und des Gewerbes werden stofflich oder thermisch verwertet. Somit wird seit der Inbetriebnahme der MVR im Jahr 1999 wird der stofflich nicht nutzbare Restmüll in den Hamburger MVA zu 100% verbrannt und nicht mehr deponiert. Die Müllverbrennung in einer Anlage wie der MVR ist im Vergleich zu der mechanisch-biologischen Behandlung oder der Deponierung die bei weitem umweltfreundlichste Methode für die Behandlung und Verwertung von Abfällen – und das bei vergleichbaren Kosten. Für die Entsorgung von Gewerbe- und gemischten Siedlungsabfällen aus privaten Hamburger Haushalten stehen folgende Müllverbrennungsanlagen im Hamburger Stadtgebiet zur Verfügung: MVB Müllverwertungsanlage Borsigstraße: Gesamtkapazität ca. 320.000 Mg/a (Mg/a = Tonne pro Jahr). Vollständig im Besitz der Stadtreinigung Hamburg (SRH) seit 2014. MVR Müllverwertungsanlage Rugenberger Damm: Gesamtkapazität ca. 320.000 Mg/a Davon sind 120.000 Mg/a vertraglich an vier niedersächsische Landkreise weitergegeben. Die MVR ist seit 2020 ebenfalls vollständig im Besitz der Stadtreinigung Hamburg. Diese Müllverbrennungsanlagen halten alle aktuellen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) ein; ihre zugelassenen Grenzwerte sowie die tatsächlichen Werte liegen zum Teil deutlich unter den in der Verordnung vorgeschriebenen Werte. Gute Kooperation mit dem Umland Im Rahmen der Abfallwirtschaft arbeiten die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg zusammen. Vor allem die Nutzung der Verbrennungskapazitäten sowie die gegenseitige Unterstützung bei Anlagenstillständen werden miteinander koordiniert.
CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung

CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung

CO2-Bepreisung der thermischen Abfallverwertung Was ist das BEHG? Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist ein deutsches Gesetz, das die Bepreisung von CO2-Emissionen regelt. Es betrifft insbesondere Unternehmen, die fossile Brennstoffe wie Kohle, Erdgas oder Heizöl verbrauchen. Wie funktioniert die Bepreisung? Die Bepreisung erfolgt über den Handel mit Emissionszertifikaten. Unternehmen erhalten eine begrenzte Anzahl von Zertifikaten, die sie benötigen, um ihre CO2-Emissionen abdecken zu können. Diese Zertifikate können gehandelt werden und der Preis wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Was ändert sich durch die BEHG-Novelle? Die BEHG-Novelle bringt einige Änderungen mit sich. Zum einen wird der Preis für Emissionszertifikate schrittweise erhöht, was Unternehmen dazu motivieren soll, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren. Zum anderen werden weitere Sektoren in den Handel mit Emissionszertifikaten einbezogen, wie zum Beispiel die thermische Abfallverwertung. Folgen der BEHG-Novelle Die BEHG-Novelle hat zur Folge, dass Unternehmen, die fossile Brennstoffe verbrauchen, höhere Kosten tragen müssen. Dadurch sollen Anreize geschaffen werden, auf klimafreundlichere Alternativen umzusteigen und somit die CO2-Emissionen zu reduzieren. Gleichzeitig können Unternehmen, die bereits Maßnahmen zur Emissionsminderung ergriffen haben, durch den Verkauf überschüssiger Zertifikate profitieren.